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Kammerversammlung

Apotheke ist krisenfeste Institution der Arzneimittelversorgung

Hannover, 15.04.2020 – Bedingt durch die Corona-Pandemie fand die heutige Sitzung der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen erstmals als Web-Konferenz statt. Finanz- und Beitragsangelegenheiten sowie die Anpassung der Berufsordnung standen im Fokus der zweistündigen Sitzung.

Krisenmanagement
„Niemand hat sich wahrscheinlich zum Jahreswechsel vorstellen können, was uns in diesem ersten Quartal 2020 unvorbereitet ereilen sollte, vor welche Herausforderungen die gesamte Zivilgesellschaft weltweit gestellt ist“, konstatierte Cathrin Burs, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, hinsichtlich der Corona-Pandemie. „In den vergangenen Wochen haben die Kolleginnen und Kollegen der Politik eindrucksvoll vor Augen geführt, was ortsnahe Versorgung für die Bevölkerung bedeutet, welchen Stellenwert sie hat.“ Der Apotheker als Arzneimittelfachmann und die Apotheke habe sich als krisenfeste Institution der Arzneimittelversorgung bewährt, betonte Burs. „Die Apotheken vor Ort gewähren den in diesen Tagen sehr verunsicherten Patienten den Zugang zu Apotheken und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite, klären auf, beruhigen. Damit demonstrieren sie der Politik gegenüber Verlässlichkeit.“ Apotheker erfüllten ihre Aufgaben gewissenhaft und verdienen für die herausragenden Leistungen Anerkennung und Wertschätzung.

Kernaufgaben
Die Kammerpräsidentin machte bei ihrer Ansprache aber auch deutlich, dass für den Berufsstand die Kernthemen, die die Apotheker zum Jahresende in Atem gehalten haben und aktuell etwas aus dem Blickfeld geraten seien, unverändert und zuoberst auf der Agenda stehen. „Die Sicherstellung der Gleichpreisigkeit im Wettbewerb mit ausländischen Marktteilnehmern auf dem deutschen Arzneimittelmarkt und die Weiterentwicklung des Leistungsspektrums der Apotheken durch honorierungsfähige Dienstleistungen wie das Medikationsmanagement sind weiterhin wichtige Schwerpunktaufgaben des Vorstandes. Ebenso wie die Novellierung der Approbationsordnung, um die Ausbildung unseres Nachwuchses an die Anforderungen des Alltags jetzt und in der Zukunft im Sinne unseres Perspektivpapiers anzupassen.“ Dazu komme die Umsetzung der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen, zu der die Vorbereitungen für die Einführung des E-Rezeptes und der Schaffung klarer Regularien zum Makelverbot laufen, berichtete Burs den Delegierten.

Haushalt und Kammerbeitrag
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Florian Taentzler, stellte den 71 Delegierten die Jahresrechnung 2019 vor und erläuterte die Rücklagen. Jahresrechnung und Haushaltsplan wurden den Apothekerinnen und Apothekern im Vorfeld per Brief zugeschickt. Die Delegierten erteilten dem Vorstand ohne Gegenstimmen die Entlastung.

Ebenso überzeugt hat auch der Haushaltsplan für das Jahr 2020, der von der Kammerversammlung einstimmig angenommen worden ist.

Unverändert bleibt die Höhe der Kammerbeiträge für das Jahr 2020: Der Beitrag für Apothekeninhaber beträgt 0,105 % des Jahresnettoumsatzes des Vorjahres, Mitarbeiter zahlen 144 Euro.

Grippeschutzimpfungen in Apotheken – Änderung der Berufsordnung
Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten, mit dem Apotheker ermächtigt werden, in Modellvorhaben Grippeschutzimpfungen durchzuführen, soweit das Berufsrecht dem nicht entgegensteht. Die bisherige Berufsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen sieht ein Verbot der Heilkunde des Apothekers an Mensch und Tier vor.

Das Basisorgan der Apothekerkammer Niedersachsen hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Berufsordnung mit einer Ausnahmeregelung anzupassen, um den Berufsangehörigen in Niedersachsen den Weg in Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen zu ebnen.

Der Wortlaut der Satzungsänderung, die am 1. Mai in Kraft tritt, lautet wie folgt:
„Dem Apotheker ist untersagt, Heilkunde an Menschen und Tieren auszuüben, soweit ihm dies gesetzlich nicht ausnahmsweise erlaubt ist.“

Basisorgan der Kammer ist die Kammerversammlung, in der sich 77 niedersächsische Apothekerinnen und Apotheker ehrenamtlich für die Erfüllung der Kammeraufgaben einsetzen. Die grundlegenden Aufgaben werden in paritätischer Besetzung von 38 angestellt tätigen und 39 selbstständig tätigen Apothekern sowie unter Mitwirkung eines von der niedersächsischen Hochschule benannten Hochschullehrers als beratendes Mitglied wahrgenommen. So hat die Kammerversammlung insbesondere die Finanz- und Satzungshoheit.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.800 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Susanne Pfeiffer
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 70 31
pfeiffer@azetpr.com

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